Servicebedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Untermietvertrags zwischen der CAREBNB S.A.R.L.-S. mit Sitz in L-3546 Dudelange, rue Michel Rasquin 1, eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B275671 (nachfolgend „Untervermieter“ genannt) und dem Kunden, der die Immobilie vom Untervermieter mietet (nachfolgend „Untermieter“ genannt). Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, da sie wichtige Informationen über Ihre gesetzlichen Rechte, Rechtsmittel und Pflichten enthalten. Mit der Zahlung der Miete des Untervermieters akzeptiert der Untermieter die Bedingungen dieses Vertrags.

1. Wohneinheit

Die Nutzung der Wohneinheit durch den Untermieter während der Laufzeit erfolgt stets gemäß diesem Vertrag. Der Untermieter erkennt an, dass der Untervermieter Eigentümer einiger oder aller Möbel und Einrichtungsgegenstände in der Einheit sein kann, die Einheit und das Gebäude, in dem sich die Einheit befindet (das „Gebäude“) jedoch Eigentum eines Dritten („Eigentümer“) sind.

2. Gebühren

Alle Gebühren werden per Kreditkarte oder elektronischer Überweisung bezahlt. Der Untermieter erkennt an und stimmt zu, dass dem Untervermieter Kosten und Schäden entstehen, die durch eine von der Bank, auf die sie ausgestellt ist, nicht eingelöste Überweisung entstehen.

3. Kaution/Sicherheit

Der Untervermieter kann eine Kaution verlangen und diese während der Laufzeit als Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Untermieters einbehalten. Nach Beendigung des Mietverhältnisses mit dem Untermieter ist der Untervermieter berechtigt, die Kaution nach Maßgabe des geltenden Rechts einzubehalten und zu verwenden, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Dies gilt insbesondere, soweit gesetzlich zulässig, für (i) die Reparatur von Schäden an der Einheit oder ihrer Einrichtung (einschließlich Ersatz), mit Ausnahme normaler Abnutzung, und (ii) die Deckung sonstiger Beträge, die der Untermieter aufgrund unsachgemäßer Nutzung der Einheit schuldet. Der Untervermieter ist nicht auf die Kaution zur Deckung von Schäden und Kosten beschränkt, und der Untermieter haftet weiterhin für alle nicht durch die Kaution gedeckten Beträge. Der Untermieter darf keinen Teil der Kaution auf Gebühren, einschließlich der letzten Monatsmiete, anrechnen. Der Untervermieter erstattet dem Untermieter den Restbetrag der Kaution nach Abzug der entsprechenden Abzüge innerhalb von vier (4) Wochen oder früher, soweit gesetzlich vorgeschrieben.

5. Stornierungsbedingungen

5.1 Der Untermieter kann die Reservierung vor dem Anreisedatum schriftlich an den Untervermieter stornieren. Diese Mitteilung muss per E-Mail an die im Abschnitt „Mitteilungen“ unten angegebene Adresse erfolgen. Die Stornierung der Reservierung durch den Untermieter beendet diesen Vertrag. Eine Stornierung gilt erst dann als wirksam, wenn der Untervermieter den Eingang der Stornierung schriftlich bestätigt. Der Untervermieter erstattet dem Untermieter 100 % der vom Untermieter gezahlten Gebühren, wenn dieser die Reservierung mindestens 5 Tage vor dem Anreisedatum storniert. Storniert der Untermieter die Reservierung weniger als 5 Tage vor dem Anreisedatum, erfolgt keine Rückerstattung.

5.2 Wir bemühen uns, berechtigte Rückerstattungen schnellstmöglich zu bearbeiten. Rückerstattungen werden bis zu 30 Tage nach Benachrichtigung über Ihre Stornierungsabsicht bzw. nach dem Check-out (bei vorzeitiger Kündigung) oder, falls gesetzlich vorgeschrieben, früher bearbeitet.

6. Laufzeitverlängerung

Wünscht der Untermieter eine Vertragsverlängerung, muss er den Untervermieter mindestens dreißig (30) Tage vor Vertragsablauf schriftlich benachrichtigen. Die Anfrage wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit genehmigt, und der Untermietpreis wird entsprechend angepasst. Die Verlängerung gilt erst als wirksam, wenn der Untermieter den Verlängerungsbetrag bezahlt hat. Der Vertrag ist bis zum Ablauf der angegebenen Laufzeit gültig und erlischt danach.

7. Nutzung und Belegung der Einheit

Der Untermieter darf keine persönlichen Gegenstände außerhalb der Einheit platzieren oder lagern. Unbefugt platzierte oder gelagerte Gegenstände können vom Untervermieter oder Eigentümer ohne vorherige Ankündigung entfernt und entsorgt werden. Während der Laufzeit wird die Einheit ausschließlich vom Untermieter und anderen in der Bestätigung aufgeführten autorisierten Personen genutzt. Alle dem Untermieter in diesem Vertrag auferlegten Regeln, Beschränkungen, Verbote oder Einschränkungen gelten auch für berechtigte Bewohner, unabhängig davon, ob diese in der jeweiligen Bestimmung ausdrücklich erwähnt werden. Die Anzahl der Bewohner der Einheit darf zu keinem Zeitpunkt mehr als zwei (2) pro Schlafzimmer betragen. Der Untermieter darf keine Abfälle oder Belästigungen in, um oder an der Einheit oder dem Gebäude verursachen oder dulden. Er darf keine Handlungen vornehmen oder dulden, die den Komfort, die Sicherheit oder die Nutzung des Gebäudes durch andere Bewohner beeinträchtigen.

8. Pflege der Einheit

8.1 Der Untermieter ist verpflichtet, die Einheit, die Möbel, Einrichtungsgegenstände und Ausstattung in einem guten, sauberen und bewohnbaren Zustand zu halten. Er verpflichtet sich außerdem, die Inneneinrichtung der Einheit in einem guten dekorativen Zustand zu halten, der den

Der ursprüngliche dekorative Zustand der Einheit zum Zeitpunkt des Mietbeginns, einschließlich aller Möbel, Einrichtungsgegenstände und Einbauten. Der Untermieter hat dem Untervermieter alle während der Mietdauer zerbrochenen, verlorenen, gestohlenen oder beschädigten Möbel, Einrichtungsgegenstände oder Einbauten zu ersetzen oder zu ersetzen.

8.2 Der Untermieter ist verpflichtet, dem Untervermieter Wartungsprobleme, Schädlingsbefall oder andere Bedenken hinsichtlich des Zustands der Einheit so schnell wie möglich, spätestens jedoch achtundvierzig (48) Stunden nach Kenntniserlangung des Untermieters, zu melden. Der Untermieter trägt die Kosten für allgemeine Reparaturen und Instandhaltungen, die sich aus Schäden an der Einheit, den Möbeln oder Einrichtungsgegenständen ergeben, die vom Untermieter, seinen berechtigten Bewohnern oder seinen Gästen oder Untermietern verursacht wurden. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden erkennt der Untermieter an, dass er die Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen in Abwasserleitungen, Abflüssen, Wasserleitungen oder Sanitäranlagen trägt, die durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurden, und dem Untervermieter diese Kosten auf Verlangen erstattet.

8.3 Ist die Einheit mit einem oder mehreren funktionierenden Rauchmeldern und gegebenenfalls mit einem oder mehreren funktionierenden Kohlenmonoxidmeldern (zusammen „Geräte“) ausgestattet und sind die Geräte batteriebetrieben, ist der Untermieter für den erforderlichen Batteriewechsel verantwortlich, um die Funktionalität aufrechtzuerhalten. Auf Anfrage kann der Untervermieter während des Aufenthalts des Untermieters beim Batteriewechsel behilflich sein. Der Untervermieter hat das Recht, die Einheit zu betreten, um die Geräte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen und zu warten. Dem Untermieter ist es zu keiner Zeit gestattet, installierte Geräte zu deaktivieren oder zu entfernen. Dies stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag dar.

8.4 Dem Untermieter ist es untersagt, die Wohnung, die Gemeinschaftsräume oder andere Gebäudeteile umzubauen, zu renovieren, zu streichen, Fußböden auszubessern oder anderweitig zu verändern. Unzulässige Veränderungen sind beispielsweise, aber nicht ausschließlich, (i) das Anbringen von Klebefolie an Schränken, Wänden oder Türen, (ii) das Aufhängen von Blumentöpfen, Leuchten oder anderen Einrichtungsgegenständen an Decken oder Wänden, (iii) das Anbringen von Boden- oder Wandverkleidungen und (iv) die Installation von Geräten oder Außenantennen in oder an der Wohnung.

8.5 Der Untermieter ist verpflichtet, die Wohnung so zu warten, dass Schimmelbildung und -befall vermieden werden. Hierzu gehört gegebenenfalls die Verwendung von Abluftventilatoren im Badezimmer und/oder das Öffnen von Fenstern, um übermäßige Feuchtigkeitsbildung zu vermeiden.

9. Reparaturen und Instandhaltung

9.1 Der Untermieter steht Ihnen montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung und ist in dringenden Fällen rund um die Uhr über eine Notrufnummer erreichbar. Alle nicht dringenden Anfragen, die außerhalb der normalen Geschäftszeiten eingehen, werden am folgenden Werktag geprüft. Der Untervermieter kümmert sich auf Anfrage um alle Wartungsarbeiten. Je nach Art des Problems kann dem Untermieter hierfür eine zusätzliche Gebühr berechnet werden.

9.2 Vorbehaltlich des geltenden Rechts sind der Untervermieter und die Hausverwaltung berechtigt, die Einheit nach 24-stündiger Vorankündigung oder im Notfall auch ohne Vorankündigung zu betreten, um Reparaturen und Inspektionen durchzuführen.

9.3 Der Untermieter erkennt an, dass die Einheit und das Gebäude von Zeit zu Zeit Renovierungs- oder Reparaturarbeiten benötigen, um sie in gutem Zustand zu erhalten, und dass solche Arbeiten zu einem vorübergehenden Nutzungsausfall von Teilen des Gebäudes oder der Einheit führen können. Zu diesen Teilen können beispielsweise, aber nicht ausschließlich, Schwimmbäder, Fitnesscenter, Wäschemöglichkeiten und andere Einrichtungen gehören.

10. Umzug

Es können Umstände eintreten, die eine Einheit während der gesamten oder eines Teils der Laufzeit nicht verfügbar machen. Zu solchen Umständen zählen (aber nicht ausschließlich) erhebliche Gebäudeinstandhaltungsarbeiten oder Naturkatastrophen. Der Untervermieter behält sich das Recht vor, den Untermieter nach angemessener Frist in eine andere Einheit vergleichbarer Qualität im selben oder einem vergleichbaren Gebäude umzusiedeln, sollte die ursprünglich gebuchte Einheit aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein. Informiert der Untervermieter den Untermieter über seine Absicht, den Untermieter umzusiedeln, und wünscht der Untermieter dies nicht, oder wird die Einheit während der Laufzeit anderweitig nicht verfügbar, hat der Untermieter das Recht, den Vertrag zu kündigen und eine anteilige Rückerstattung der verbleibenden Untermietergebühren zu erhalten. Weder der Untervermieter noch der Eigentümer haften für weitere Beträge im Zusammenhang mit der Kündigung des Vertrags. Im gegenseitigen Einvernehmen kann der Untermieter für einen gemeinsam vereinbarten Zeitraum in eine andere Immobilie umziehen. Geschieht dies auf persönlichen Wunsch des Untermieters, kann eine einmalige Umzugsgebühr erhoben werden.

11. Check-in-/Check-out-Zeiten

Die Check-in-Zeit am Anreisetag ist frühestens 15:00 Uhr oder 16:00 Uhr (je nach Unterkunft) und die Check-out-Zeit am Abreisetag spätestens 10:00 Uhr oder 11:00 Uhr (je nach Unterkunft). Alternativ 

Nach vorheriger Absprache und je nach Verfügbarkeit sind möglicherweise spätere Check-in-Zeiten möglich. Sollte der Untermieter die Einheit am Abreisetag nicht bis 10:00 Uhr räumen, kann der Untervermieter dem Untermieter für jeden Tag, an dem er die Einheit bewohnt, eine zusätzliche Tagesmiete in Rechnung stellen. Diese Regelung dient der Regelung eines verspäteten Check-outs durch den Untermieter am Abreisetag und schränkt die Rechte und Rechtsmittel des Untervermieters gemäß diesem Vertrag oder gesetzlich nicht ein, falls der Untermieter die Einheit nicht räumt.

12. Zuverlässigkeitsprüfung

Alle im Untermietvertrag aufgeführten Untermieter und berechtigten Bewohner können einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden. Falls der Untervermieter eine Zuverlässigkeitsprüfung verlangt, erkennt der Untermieter an, dass er und/oder alle berechtigten Bewohner dieser Zuverlässigkeitsprüfung als Voraussetzung für die Sicherung der Einheit zustimmen müssen.

13. Hausordnung

Der Untermieter, die berechtigten Bewohner, seine Gäste und Besucher sind verpflichtet, alle Hausordnungen sowie alle vom Eigentümer auferlegten und dem Untervermieter vom Untermieter mitgeteilten Auflagen jederzeit und vollständig einzuhalten. Die Hausordnung ist auf Anfrage erhältlich. Der Untermieter ist dafür verantwortlich, dass seine Gäste und Besucher alle diese Hausordnungen einhalten. Jede Nichteinhaltung der Hausordnung durch den Untermieter, die berechtigten Bewohner oder seine Gäste oder Besucher stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag dar. Der Untervermieter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen und den Untermieter zur Räumung der Einheit aufzufordern.

14. Abtretungsverbot

Der Untermieter darf seine Rechte aus diesem Vertrag nicht abtreten. Er darf die Einheit weder ganz noch teilweise untervermieten oder den Besitz an Dritte übertragen. Jegliche Werbung oder Online-Postings sowie die tatsächliche Vermietung der Einheit stellen einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag dar. Der Untervermieter ist nach geltendem Recht berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen und den Untermieter zur Räumung der Einheit aufzufordern. Personen, die nicht Untermieter oder berechtigte Bewohner sind und einen Teil der Einheit für einen beliebigen Zeitraum und gegen Entgelt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung von Geld und/oder den Tausch anderer Waren, Dienstleistungen oder anderer Nutzungsrechte) bewohnen, gelten nicht als Untermieter oder Besucher im Sinne dieses Abschnitts. Eine solche Belegung stellt eine unberechtigte Untervermietung oder Abtretung im Sinne dieses Abschnitts dar.

15. Geplante Wohnungsbesichtigungen

Unbeschadet des Rechts des Untervermieters, die Wohnung für Reparatur- und Wartungsarbeiten zu betreten, ist der Untervermieter berechtigt, die Wohnung nach einer Vorankündigung von vierundzwanzig (24) Stunden auch außerhalb des Notfalls zu besuchen, um den Zustand der Wohnung zu überprüfen, die Möbel und Einrichtungsgegenstände zu inspizieren, zu warten, zu reparieren oder auszutauschen oder um den vom Eigentümer oder gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen nachzukommen.

16. Rauchverbot

Die Wohnung ist rauchfrei. Das Rauchen jeglicher Substanzen ist in der Wohnung nicht gestattet. Der Untervermieter erhebt für jeden Verstoß gegen diese Richtlinie eine Schadenersatzgebühr in Höhe von 500 EUR, die der Untermieter zu zahlen verpflichtet ist. Diese Gebühr wird zusätzlich zu den tatsächlichen Kosten für den Austausch der Möbel, zusätzliche Grundreinigungen, Neuanstriche und andere erforderliche Sanierungsarbeiten berechnet, um die Wohnung, ihre Möbel und Einrichtungsgegenstände wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Untermieter informiert seine Untermieter oder Gäste der Einheit über dieses Rauchverbot und ist für deren Einhaltung verantwortlich. Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt oder gegen diese Nichtraucherrichtlinie durch den Untermieter gilt als wesentlicher Vertragsbruch und begründet dessen Kündigung. Der Untermieter erkennt an und stimmt zu, dass es im Gebäude möglicherweise andere Einheiten gibt, in denen das Rauchen gestattet ist, dass der Untervermieter nicht in der Lage ist, dieses Rauchen zu verhindern, und dass der Untervermieter nicht für Schäden an der Gesundheit oder dem persönlichen Eigentum des Untermieters im Zusammenhang mit dem Konsum von Tabak oder Tabakprodukten durch andere Bewohner des Gebäudes haftet. Der Untermieter ist verpflichtet, den Untervermieter unverzüglich schriftlich über jeden Vorfall zu informieren, bei dem Rauch von außerhalb der Einheit in die Einheit gelangt.

17. Möbelentfernung

Der Untermieter darf keine Möbel oder Einrichtungsgegenstände aus der Einheit entfernen. Die Entfernung von Möbeln kann der Untervermieter auf Anfrage, nach eigenem Ermessen und gegen Aufpreis vornehmen.

18. Schlüssel und Zugangskarten

Der Untermieter erhält Schlüssel oder elektronische Zugangskarten sowie Parkkontrollen für die Einheit und/oder das Gebäude. Der Untermieter ist für die Sicherheit der Einheit verantwortlich, bis alle Schlüssel, Zugangskarten und/oder Parkkontrollen an den Untervermieter zurückgegeben wurden. Der Untermieter darf die Schlösser nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Untervermieters ändern, neu codieren oder zusätzliche Schlösser oder Sicherheitsvorrichtungen anbringen. Sofern nicht alle Schlüssel an den Untervermieter zurückgegeben werden, verpflichtet sich der Untermieter,

Der Untervermieter übernimmt die Kosten für Schlüssel, Zugangskarten und Parkkontrollen, um die Kosten für die Neuverriegelung der Immobilie zu decken.

19. Aussperrungsrichtlinie

Sollte sich der Untermieter aus der Einheit oder dem Gebäude aussperren, kann der Untervermieter bzw. das Gebäude eine zusätzliche Gebühr für Aussperrungsleistungen pro Aussperrung oder gemäß der aktuell veröffentlichten Gebührenordnung des Untervermieters erheben, die von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen des Untervermieters aktualisiert werden kann.

20. Verbot krimineller Aktivitäten

Die Einheit darf ausschließlich als Wohngebäude genutzt werden. Die Nutzung der Einheit oder des Gebäudes durch den Untermieter oder dessen Besucher für illegale Aktivitäten wird in keiner Weise toleriert. Ein Verstoß gegen diese Richtlinie stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag dar, und der Untervermieter behält sich das Recht vor, diesen Vertrag im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen diese Richtlinie fristlos zu kündigen.

21. Nachrangigkeit

Dieser Vertrag unterliegt den Bedingungen des Hauptmietvertrags zwischen Untervermieter und Eigentümer (im Folgenden „Mietvertrag“) und ist diesen nachrangig. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des ursprünglichen Mietvertrags zwischen Untervermieter und Eigentümer verliert der bestehende Untermietvertrag seine Gültigkeit. Der Untermieter ist verpflichtet, die Immobilie zu verlassen. Der Vertrag wird gemäß den in Abschnitt 11 „Umzug“ festgelegten Bedingungen fortgeführt.

22. Kündigung

22.1 Dieser Vertrag hat eine feste Laufzeit und endet standardmäßig mit dem Auszugsdatum. Änderungen oder Verlängerungen im gegenseitigen Einvernehmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung, der Unterzeichnung durch beide Parteien und der Mitteilung mindestens dreißig (30) Tage vor dem Auszugsdatum.

22.2 Sofern gesetzlich nicht anders geregelt, kann der Untervermieter diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung fristlos kündigen, wenn (i) der Untermieter die Einheit beschädigt, (ii) der Untermieter gegen die Hausordnung verstößt, (iii) der Untermieter kriminelle Handlungen begeht, (iv) der Untermieter diesen Vertrag erheblich verletzt oder (v) ein anderes, in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegtes Ereignis eintritt.

23. Räumung der Einheit

Der Untermieter hat die Räumlichkeiten spätestens am Abreisetag zu räumen. Bei Beendigung des Vertrags, sei es am Abreisetag oder durch vorzeitige Kündigung, ist der Untermieter verpflichtet, die Räumlichkeiten sowie alle Park- und Lagerflächen vollständig zu räumen und alle Schlüssel, ggf. Einrichtungsgegenstände und die Einheit dem Untervermieter in dem Zustand zu übergeben, in dem sie diese erhalten haben, unter Annahme normaler Abnutzung. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Übergabe als erfolgt gilt, wenn der Untermieter die Schlüssel der Einheit dem Untervermieter oder dessen Vertreter während der in diesem Vertrag festgelegten Geschäftszeiten übergibt oder die vom Untervermieter angewiesene Räumung der Räumlichkeiten mithilfe eines Smart-Lock-Systems, eines Schließfachs usw. befolgt. Sollte der Untermieter die Einheit nicht bis zum angegebenen Check-out-Datum oder dem früheren Kündigungsdatum dieses Vertrags räumen, behält sich der Untervermieter das Recht vor, die Einheit zu betreten und alle verbleibenden persönlichen Gegenstände vorbehaltlich etwaiger rechtlicher Einschränkungen zu entfernen. Der Untermieter wird hierüber persönlich informiert und erhält eine Frist von einer Woche, um seine persönlichen Gegenstände an einem bestimmten Ort abzuholen. Sollte der Untermieter die Einheit nicht bis zum vereinbarten Auszugstermin oder dem früheren Kündigungstermin dieses Vertrags räumen, kann der Untervermieter zusätzlich zum Besitz (i) die zweifache monatliche Untermietergebühr während der Mietdauer, zuzüglich (ii) des dem Untervermieter entstandenen Schadens und (iii) der Kosten des Untervermieters für die Wiederbeschaffung der genannten Beträge und den Besitz, einschließlich angemessener Anwaltskosten, vom Untermieter verlangen.

24. Persönliches Eigentum

Der Untervermieter wird den Untermieter nach Kräften bei der Wiederbeschaffung von persönlichen Gegenständen unterstützen, die dieser beim Verlassen der Einheit versehentlich zurücklässt. Ungeachtet des Vorstehenden übernehmen weder der Untervermieter noch der Eigentümer eine Verpflichtung oder Haftung für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen während der Mietdauer oder danach. Dies umfasst unter anderem Schäden durch Feuer, Wasser, Diebstahl, Überschwemmung oder ähnliche Ereignisse.

25. Mehrwertsteuer

Alle vom Untermieter zu zahlenden Beträge verstehen sich inklusive der ggf. anfallenden Mehrwertsteuer. Der Untermieter hat die Mehrwertsteuer für alle steuerpflichtigen Lieferungen im Rahmen dieses Untermietvertrags am Fälligkeitstag oder, falls früher, am Tag der umsatzsteuerlichen Erbringung der Lieferung zu entrichten.

26. Rechte Dritter

Personen, die nicht Vertragspartei dieses Untermietvertrags sind, haben kein Recht, die Bestimmungen dieses Untermietvertrags durchzusetzen.

27. Geltendes Recht

Dieser Untermietvertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht des Großherzogtums Luxemburg und werden entsprechend ausgelegt.

28. Gerichtsstand

Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Untermietvertrag ergeben,

Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Untermietvertrag, dessen Inhalt oder Zustandekommen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) sind ausschließlich die zuständigen Gerichte in Luxemburg zuständig.

29. Haftungsausschluss

Der Untervermieter haftet nicht für Ansprüche, die sich aus einem der folgenden Gründe ergeben: (i) Verschulden der betroffenen Person(en) oder eines Mitglieds ihrer Gruppe, (ii) Verschulden eines Dritten, der nicht mit der Bereitstellung der Unterkunft durch den Untervermieter in Verbindung steht und nicht vorhersehbar oder vermeidbar war, oder (iii) ein Ereignis oder Umstand, der auch bei angemessener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder vermeidbar war.

30. Zusatzleistungen

Der Untervermieter übernimmt keine Haftung für Leistungen, die nicht Teil des in der Reservierungsbestätigung aufgeführten vereinbarten Leistungspakets sind. Dies gilt auch für zusätzliche Leistungen oder Einrichtungen, die vom Untermieter an andere Anbieter vergeben wurden.

31. Nutzung der Einrichtungen auf eigene Gefahr

Bedienungsanleitungen für verschiedene in der Einheit vorhandene Geräte können dem Untermieter auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Der Untermieter ist für die Einhaltung aller Sicherheitshinweise bei der Nutzung der Geräte verantwortlich. Für weitere Unterstützung sollte sich der Untermieter umgehend an den Untervermieter wenden. Sofern Einrichtungen oder Annehmlichkeiten wie Schwimmbäder, Fitnessgeräte, Gartengeräte, Boote usw. zur Verfügung stehen, erfolgt deren Nutzung ausschließlich auf eigene Gefahr und nach eigenem Ermessen des Untermieters und muss den Hausordnungen entsprechen.

32. Höhere Gewalt

Der Untervermieter übernimmt keine Haftung und leistet keine Entschädigung für unvorhergesehene Ereignisse, die in der Einheit oder im Gebäude außerhalb seiner Kontrolle eintreten. Solche Ereignisse gelten als Fälle höherer Gewalt und nicht als Fahrlässigkeit. Zu solchen Ereignissen zählen beispielsweise Krieg oder Kriegsgefahr, Aufruhr, Bürgerkrieg, tatsächliche oder angedrohte terroristische Aktivitäten, Arbeitskämpfe, Natur- oder Atomkatastrophen, widrige Wetterbedingungen, Feuer, Schließung von Schwimmbädern, Stromausfälle, Klimaanlagenausfälle, Aufzugsausfälle, Störungen von Fernseh-, Telefon- oder Internetdiensten, Wasserknappheit, Baulärm, behördliche Evakuierungen und ähnliche Ereignisse. Verzögerungen bei der Erfüllung der Verpflichtungen des Untervermieters aus diesem Vertrag sind entschuldigt, sofern sie auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Die Erfüllungsfristen verlängern sich entsprechend.

33. Schadloshaltung

Der Untermieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Untermieters, seiner Besucher oder anderer Personen, die die Einheit nutzen oder den Untermieter auf dem Gelände besuchen, entstehen, und stellt den Untervermieter und den Eigentümer im gesetzlich zulässigen Umfang von allen Schäden frei. Schäden oder Verluste, die vom Untermieter oder seinen Besuchern während der Mietdauer verursacht werden, sind vom Untermieter zum Zeitpunkt des Vorfalls und vor Ablauf der Mietdauer zu erstatten.

34. Mitteilungen

Mit Ausnahme der Stornierung einer Reservierung, die ausschließlich per E-Mail erfolgen kann, sind alle schriftlichen Mitteilungen an den Untervermieter per Einschreiben oder Kurierdienst und per E-Mail an den Untervermieter zu senden. Schriftliche Mitteilungen an Sie sind per Einschreiben oder Kurierdienst und per E-Mail an die in Ihrer Bestätigung angegebenen Adressen oder, falls keine angegeben ist, an Ihre Adresse in der Unterkunft zu senden.

35. Sonstiges

Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen eine Bestimmung, Bedingung, Zusage oder Verpflichtung dieses Vertrags durch uns gilt nicht als Verzicht auf diese oder eine andere Bestimmung, Bedingung, Zusage oder Verpflichtung oder auf einen späteren Verstoß dagegen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder ein Teil davon oder deren Anwendung auf eine Person oder einen Umstand ungültig sein, so bleibt der Rest des Vertrags oder der Rest dieser Bestimmung und deren Anwendung auf andere Personen oder Umstände hiervon unberührt. Dieser Vertrag und die Bestätigung dürfen nur schriftlich und mit der Unterschrift beider Parteien geändert, modifiziert oder gekündigt werden und sind für den Untermieter, den Untervermieter oder dessen Rechtsnachfolger und Zessionare verbindlich und kommen ihm zugute.

36. Vertraulichkeit

Der Untermieter ist verpflichtet, die Bedingungen dieses Vertrags vertraulich zu behandeln und sie nicht an andere Personen oder Unternehmen weiterzugeben, es sei denn, dies ist im Auftrag erforderlich.

37. Haftungsbeschränkung des Lizenzgebers

37.1 Der Untervermieter haftet nicht für:

37.1.1 Tod oder Verletzung des Untermieters oder von Besuchern der Immobilie; Beschädigung oder Diebstahl von Besitztümern des Untermieters oder seiner Gäste;

37.1.2 Jegliche Verluste, Ansprüche, Forderungen, Klagen, Verfahren, Schäden, Kosten oder Aufwendungen oder sonstige Haftungen, die dem Untermieter oder seinen Gästen bei der Ausübung oder angeblichen Ausübung der in Ziffer 2 gewährten Rechte entstehen; oder

37.1.3 Handlungen oder Unterlassungen anderer Bewohner der Immobilie oder ihrer Besucher.

37.2 Klausel 40 beschränkt oder schließt die Haftung des Untervermieters nicht aus für:

37.2.1 Tod, Personenschäden oder Sachschäden, die durch Fahrlässigkeit des Untervermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden; oder

37.2.2 Sachverhalte, bei denen ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung durch den Untervermieter rechtswidrig wäre.

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